Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehelferin
Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
Ausbildungsform
·
Umschulung
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG) vom 26. Mai 2004,
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Gesundheits- und
Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im
Land Brandenburg (KrPflHilfeAPrV) vom 24. August 2004
Voraussetzungen
·
gesundheitliche und persönliche Eignung
·
Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung
·
Mobilität
Ausbildungsdauer
·
Vollzeit: 1Jahr
Die Ausbildung umfasst
mind. 1600 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterricht
mind. 600 Stunden
Praktische Ausbildung
mind. 1000 Stunden
Ausbildungsbeginn
voraussichtlich keine Ausbildung mehr
Es gibt ab 2024 eine neue Pflegeassistenzausbildung. Wir warten auf die neue
Gesetzgebung.
Staatliche Prüfung
Die staatliche Prüfung umfasst einen mündlichen und praktischen Teil.
Bewerbung
Umschüler richten ihre Bewerbung in Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. dem
Jobcenter direkt an uns.
Medizinische Schule Uckermark e. V.
Pflegeschule