Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 1.3.2010)
Medizinische Schule Uckermark e. V. Pflegeschule
1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der MSU muss schriftlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Der Teilnehmer erkennt damit die Teilnahmebedingungen an. Es erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung, gleichzeitig als Rechnung ausgestellt, welche die Grundlage des rechtswirksamen Vertrages darstellt. 2. Teilnehmergebühr Der Teilnehmer bzw. der delegierende Betrieb hat die Teilnehmergebühr für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 80 Stunden kann eine Ratenzahlung für den Zeitraum der Veranstaltungsdauer vereinbart werden. 3. Zahlungsbedingungen Jeder Teilnehmer, der sich für eine Veranstaltung angemeldet hat, ist zur Zahlung der Teilnehmergebühr verpflichtet. Die Zahlung ist per Rechnung möglich. Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. 4. Veranstaltungsbeginn Die Veranstaltungen beginnen in der Regel wie im Programmheft oder im Internet ausgewiesen. 5. Rücktritt und Kündigung Ein Rücktritt von der Fortbildungsveranstaltung kann mit Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich an die MSU erfolgen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 10 Euro berechnet. Trifft die Absage nach dieser Frist ein, wird die volle Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Nach Beginn der Veranstaltung ist ein Rücktritt nur möglich, wenn eine Förderung durch den Kostenträger nicht bewilligt worden ist. Für den Teilnehmer entstehen dann keine Kosten, empfangene Lernmittel sind an die MSU zurückzugeben. 6. Nichtdurchführung von Veranstaltungen Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus nicht von der MSU zu vertretenden Umständen eine programmmäßige Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, so ist die MSU zur Durchführung der Veranstaltung nicht verpflichtet. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Gebühren zu erstatten. Die Absage erfolgt schriftlich. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. 7. Abbruch der Veranstaltung Wird die Teilnahme infolge einer Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt beendet, entstehen dem Teilnehmer geförderter Maßnahmen keine Kosten. Aus zwingendem Grund (z. B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung) hat die MSU nach vorheriger Abmahnung das Recht, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Der Kostenträger wird von der Abmahnung und dem Unterrichtsausschluss unverzüglich informiert mit der Empfehlung der sofortigen Ausschulung. Bei Überschreiten der Fehlzeiten sowie nachhaltiger Gefährdung des Leistungsziels hat die MSU das Recht, dem Kostenträger die Ausschulung des Teilnehmers zu empfehlen. Wird die Veranstaltungsteilnahme durch den Kostenträger abgebrochen, ist die Berechtigung zur Teilnahme am Unterricht mit dem Tage des Abbruchs für den Teilnehmer beendet. 8. Lehrgangsunterbrechungen und -ferien Veranstaltungen können durch die Ferienregelung der MSU unterbrochen werden. Bei Veranstaltungen bis zu 6 Monaten erfolgt grundsätzlich keine Ferienunterbrechung. Abweichungen sind im Einzelfall möglich. Der Umfang und die zeitliche Lage der Ferien bzw. Unterbrechungen sowohl in der theoretischen wie auch in der praktischen Ausbildung sind mit den Kostenträgern vereinbart und werden in der Veranstaltungsplanung bekanntgegeben. 9. Haftung Die MSU haftet nicht bei Diebstahl, Sachschäden, Krankheit oder Unfällen während der Veranstaltung oder auf dem Hin- und Rückweg. 10. Datenschutz Mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personengebundenen Daten für Zwecke der Bearbeitung ist der Teilnehmer einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 11. Hausordnung Bei allen Veranstaltungen gilt die Hausordnung der MSU.