Generalistische Pflegeausbildung
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Pflegefachfrau
Staatlich anerkannter Pflegefachmann
Ausbildungsform
-
Erstausbildung über die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Altenpflege
- Die Umschulungsmodalitäten sind noch ungeklärt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) vom 17.07.2017
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung - PflAPrV) vom 02.10.2018
Voraussetzungen
·
gesundheitliche Eignung
-
mittlerer Schulabschluss oder
-
Berufsbildungsreife (z. B. Hauptschulabschluss) und zweijährige erfolgreich
abgeschlossene Berufsausbildung oder
-
abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe von
mind. einjähriger Dauer oder
-
eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung
- für die Ausbildung des Berufes erforderliche Deutschkenntnisse
Ausbildungsdauer
- Vollzeit: 3 Jahre
Die Ausbildung umfasst
mind. 4600 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterricht
mind. 2100 Stunden
Praktische Ausbildung
mind. 2500 Stunden
Ausbildungsbeginn
01.10.2024 in Vollzeit
Staatliche Prüfung
Die staatliche Prüfung umfasst einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil.
(Es gibt in allen Bereichen Zwischen- und Abschlussprüfungen.)
Bewerbungen
Erstauszubildende richten ihre Bewerbung bitte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Umschüler können ihre Bewerbung an uns richten. Parallel sollte abgeklärt werden, ob eine
Finanzierung über einen Bildungsgutschein möglich ist. Ansprechpartner sind die Agenturen
für Arbeit bzw. Jobcenter.
Medizinische Schule Uckermark e. V.
Pflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule