Generalistische Pflegeausbildung
Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Pflegefachfrau Staatlich anerkannter Pflegefachmann Ausbildungsform - Erstausbildung über die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Altenpflege - Die Umschulungsmodalitäten sind noch ungeklärt. Rechtsgrundlagen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) vom 17.07.2017 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV) vom 02.10.2018 Voraussetzungen · gesundheitliche Eignung - mittlerer Schulabschluss oder - Berufsbildungsreife (z. B. Hauptschulabschluss) und zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder - abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe von mind. einjähriger Dauer oder - eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung - für die Ausbildung des Berufes erforderliche Deutschkenntnisse Ausbildungsdauer - Vollzeit: 3 Jahre Die Ausbildung umfasst mind. 4600 Stunden Theoretischer und praktischer Unterricht mind. 2100 Stunden Praktische Ausbildung mind. 2500 Stunden Ausbildungsbeginn 01.10.2024 in Vollzeit Staatliche Prüfung Die staatliche Prüfung umfasst einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil. (Es gibt in allen Bereichen Zwischen- und Abschlussprüfungen.) Bewerbungen Erstauszubildende richten ihre Bewerbung bitte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Umschüler können ihre Bewerbung an uns richten. Parallel sollte abgeklärt werden, ob eine Finanzierung über einen Bildungsgutschein möglich ist. Ansprechpartner sind die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
Medizinische Schule Uckermark e. V. Pflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
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