Medizinische Schule Uckermark e. V.
Pflegeschule
Altenpflegehilfe
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin
Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsform
·
Erstausbildung und Umschulung
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009
Voraussetzungen
·
gesundheitliche und persönliche Eignung
·
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
·
Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss
·
Mobilität
Ausbildungsdauer
·
Vollzeit: 1Jahr
·
Teilzeit: 1,5 Jahre
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst
mind.1650 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterricht
mind. 750 Stunden
Praktische Ausbildung
mind. 900 Stunden
Ausbildungsbeginn
01.10.2024 - 30.09.2025 in Vollzeit
01.10.2024 - 31.03.2026 in Teilzeit (nur über Bildungsgutschein!)
Staatliche Prüfung
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Bewerbung
Umschüler richten ihre Bewerbung in Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter direkt
an uns.