Medizinische Schule Uckermark e. V.
Pflegeschule
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Altenpflegehilfe
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin
Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsform
·
Erstausbildung und Umschulung
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009
Voraussetzungen
·
gesundheitliche und persönliche Eignung
·
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
·
Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss
·
Mobilität
Ausbildungsdauer
·
Vollzeit: 1Jahr
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst
mind.1650 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterricht
mind. 750 Stunden
Praktische Ausbildung
mind. 900 Stunden
Ausbildungsbeginn
01.10.2023 in Vollzeit (bis 30.09.2024)
01.10.2023 in Teilzeit (bis 31.03.2025)
Staatliche Prüfung
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Bewerbung
Umschüler richten ihre Bewerbung in Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter direkt
an uns.