Einmalzahlung200
Medizinische Schule Uckermark e. V. Pflegeschule Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Staatlich anerkannte Altenpflegeschule
Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG (Dieses Gesetz trat am 21. Dezember 2022 in Kraft.) Liebe Schülerinnen und Schüler, im letzten Jahr wurde das EPPSG beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes können Sie unter www.einmalzahlung200.de eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro beantragen. Eine Registrierung mit persönlichen Daten ist notwendig. Wichtig: Die Antragstellung ist nur im Zeitfenster 16.03. bis 30.09.2023 möglich. Hier die uns zur Verfügung stehenden Flyer und Handouts: