BerufsbezeichnungStaatlich anerkannte AltenpflegehelferinStaatlich anerkannter AltenpflegehelferAusbildungsform·Erstausbildung und UmschulungRechtsgrundlagenGesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009Voraussetzungen·gesundheitliche und persönliche Eignung·ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache·Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss·MobilitätAusbildungsdauer·Vollzeit: 1JahrAusbildungsinhalteDie Ausbildung umfasstmind.1650 StundenTheoretischer und praktischer Unterrichtmind. 750 StundenPraktische Ausbildungmind. 900 StundenAusbildungsbeginnbei ausreichender Schülerzahl jährlich ab 1.4. und/oder 1.10. möglichStaatliche PrüfungDie staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.BewerbungUmschüler richten ihre Bewerbung in Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter direkt an uns.
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Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und KrankenpflegeStaatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und KrankenpflegehilfeStaatlich anerkannte Altenpflegeschule